Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen

Ob Sonderöffnungszeiten zum Straßenfest oder Veranstaltung zum Firmenjubiläum – das Erlebnis für Ihre Kundschaft steht im Mittelpunkt. Doch welche Genehmigungen brauchen Sie hierfür, wo bekommen Sie sie und wann müssen sie vorliegen? Services und Informationen über Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen finden Sie hier.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 15:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

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