Beschwerden und Anfragen im Bereich Telekommunikation einreichen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Kurzinfo

Als Kunde oder Kundin eines Internet-, Mobilfunk- oder Festnetz-Anbieters können Sie sich bei der Bundesnetzagentur über Ihre Rechte informieren sowie Anfragen und Beschwerden einreichen.

Beschreibung

Die Bundesnetzagentur hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass Telekommunikationsunternehmen die Regelungen zum Kundenschutz einhalten, die im Telekommunikationsgesetz (TKG) festgelegt sind.

Haben Sie ein Anliegen rund um Ihren Internet-, Mobilfunk- oder Festnetzanschluss, können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden. Die Bundesnetzagentur

  • informiert Sie über Ihre Rechte als Kundin oder Kunde und
  • unterstützt Sie in bestimmten Einzelfällen bei der Klärung Ihres Anliegens gegenüber Telekommunikationsunternehmen.

Dazu können Sie eine Beschwerde oder eine Anfrage bei der Bundesnetzagentur einreichen. Die Bundesnetzagentur prüft dann Ihr Anliegen.

Die Bundesnetzagentur kann Sie zum Beispiel unterstützen

  • bei Problemen im Rahmen eines Anbieterwechsels, etwa einer unterbrochenen Versorgung oder
  • bei Problemen mit einem Umzug Ihres Anschlusses oder
  • bei Fragen der Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten. Zur Grundversorgung gehört, dass Sie Anspruch auf einen Festnetzanschluss haben.

In bestimmten Fällen kann die Bundesnetzagentur auch Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Vertrag klären, zum Beispiel zur Vertragstransparenz, zu Inhalten einer Rechnung oder eines Einzelverbindungsnachweises.

Verfahrensablauf

Anfragen oder Beschwerden können Sie online, elektronisch oder schriftlich einreichen. Bitte nutzen Sie vorzugsweise das Online-Kontaktformular.

Um Ihre Anfrage oder Beschwerde online einzureichen:

  • Wählen Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur das Thema aus, welches zu Ihrem Anliegen passt.

  • Füllen Sie das Kontaktformular vollständig aus:

    • Geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an. Informationen zu Ihrem Anliegen erhalten Sie an diese E-Mail-Adresse.
    • Fügen Sie sachdienliche Unterlagen als Anlage bei, zum Beispiel Ihre Schreiben mit den Anbietern. Fassen Sie diese nach Möglichkeit bitte in einer PDF-Datei zusammen.
    • Geben Sie uns Ihr Einverständnis zur Weiterleitung Ihres Anliegens an betroffene Unternehmen für eine zweckgebundene Klärung des Sachverhaltes.
  • Die Bundesnetzagentur prüft, ob Eingriffs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten bestehen

  • Wenn ja, wendet sich die Bundesnetzagentur mit dem Sachverhalt in der Regel an die beteiligten Unternehmen.

  • Sie erhalten eine Antwort der Bundesnetzagentur zu Ihrer Anfrage oder Beschwerde, in der Regel per E-Mail oder per Post.

Wenn Sie Ihre Anfrage oder Beschwerde per De-Mail, E-Mail oder per Post einreichen wollen:

  • Nutzen Sie bitte das dafür bereitgestellte PDF-Formblatt und füllen Sie dieses aus. Hinweis: Die ergänzenden Erläuterungen aus dem Online-Kontaktformular stehen Ihnen hierbei nicht zur Verfügung
  • Senden Sie Ihre Anfrage oder Beschwerde an die angegebenen Adressen der Bundesnetzagentur.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind dieselben wie beim Online-Verfahren.

Fristen

Für das Einreichen von Anfragen oder Beschwerden gibt es keine Frist.

Bei Rechnungsfragen beachten Sie bitte die in Ihrer Rechnung genannte Beanstandungsfrist von 8 Wochen. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, Beanstandungen an den Anbieter per Einschreiben zu schicken.

Kosten & Gebühren

Das Verfahren ist kostenfrei.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Stichwörter

  • Universaldienst Telekommunikation
  • Datenübertragungsrate
  • Vertragstransparenz
  • Anbieterwechsel
  • Störung Telekommunikation
  • Roaming
  • Intra-EU-Kommunikation
  • Rufnummernmitnahme
  • Internetstörung
  • Sperre von Rufnummern
  • Entstörung Telekommunikation
  • Beschwerde Telekommunikation
  • Telekommunikationsanschluss gesperrt
  • Sperre von Drittanbietern
  • Anfrage Telekommunikation
  • Sperre von Telefonnummern
  • Versorgung Telekommunikation
  • Vertragslaufzeit Telekommunikation
  • Fachauskunft Telekommunikation
  • TK-Netzbetreiber
  • Kundenschutz Telekommunikation
  • Rufnummer behalten
  • Mobilfunkanbieter
  • Einzelverbindungsnachweis
  • TK-Anbieter
  • Telefonstörung
  • Netzneutralität
  • Kabelanbieter
  • Zugang zum Telekommunikationsnetz
  • Rufnummer mitnehmen
  • Freie Routerwahl
  • Telefonanschluss gesperrt
  • Rechnungsbeanstandung Telekommunikation
  • Internetanbieter
  • Provider
  • Verbraucherschutz Telekommunikation
  • Internetanschluss gesperrt
  • TK-Netzanbieter
  • Handyanbieter
  • Umzug Telekommunikation
  • Fehler in Telefonrechnung
  • Verbindungsentgelte falsch
  • Verbraucherservice Telekommunikation
  • Grundversorgungsanspruch
  • Vertragstransparenz Telekommunikation
  • Grundversorgung Telekommunikation
  • Internetgeschwindigkeit

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 15:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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