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Vorhersage
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Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie als privater Arbeitgeber einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit erstellen und veröffentlichen.
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, alle Beschäftigten nach den gleichen Grundsätzen zu behandeln und niemanden wegen des Geschlechts zu benachteiligen. Wenn Sie in der Regel mehr als 500 Beschäftigte haben und nach dem HGB lageberichtspflichtig sind, müssen Sie in regelmäßigen Abständen einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit erstellen und veröffentlichen.
In dem Bericht müssen Sie darstellen, welche Maßnahmen Sie ergreifen:
Wenn Sie keinerlei Maßnahmen durchführen, müssen Sie dies im Bericht begründen. Maßnahmen, die Sie angeben können, sind beispielsweise:
Außerdem müssen Sie nach Geschlecht aufgeschlüsselt angeben:
Wie oft Sie den Bericht veröffentlichen müssen, hängt davon ab, ob Ihr Unternehmen tarifgebunden oder tarifanwendend ist oder nicht:
Sie müssen den Bericht dem nächsten Lagebericht als Anlage beifügen und im Bundesanzeiger veröffentlichen.
Den Bericht zur Gleichstellung und zur Entgeltgleichheit müssen Sie schriftlich erstellen.
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