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Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenSie sind außerhalb der EU oder EFTA ansässig und wollen in ein deutsches Unternehmen investieren? Dann können Sie beim BMWE vorab eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für nicht meldepflichtige Investitionen beantragen, um Rechtssicherheit zu erlangen.
Wenn Sie im nicht meldepflichtigen Bereich in ein deutsches Unternehmen investieren wollen und selbst nicht in der Europäischen Union (EU) oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ansässig sind, kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Ihre Investition prüfen und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen, die Investition untersagen oder an Bedingungen knüpfen. Wenn keine Meldepflicht besteht und Sie frühzeitig Rechtssicherheit haben wollen, können Sie im Vorfeld eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim BMWE beantragen. Diese Bescheinigung bestätigt Ihnen rechtlich verbindlich, dass es bei Ihrer Investition keine Bedenken gibt.
Das BMWE kann prüfen, ob Ihre Investition die wesentlichen Sicherheitsinteressen Deutschlands beziehungsweise die öffentliche Ordnung oder Sicherheit Deutschlands oder der Europäischen Union (EU) voraussichtlich beeinträchtigt. Ob Sie Ihre Investition beim BMWE melden müssen – also eine sogenannte Meldepflicht besteht – hängt davon ab, in was für ein deutsches Unternehmen Sie investieren wollen.
Wenn Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Ihre Investitionen beantragen wollen, sollten Sie dies online über das Bundesportal beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) tun.
Sofern Ihnen dies ausnahmsweise nicht möglich oder zumutbar ist, können Sie die Angaben auch auf anderem Wege einreichen. Genaue Information hierzu finden Sie auf der Internetseite des BMWE.
Online-Beantragung:
Der weitere Ablauf ist wie folgt:
Bemerkungen zur Antragsfrist:
Bemerkungen zur Genehmigungsfiktion:
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