Antrag auf Änderung eines geförderten Vorhabens aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" stellen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Wenn Sie Änderungen an einer bestehenden Förderung durch die strukturbildende Übergangshilfe des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vornehmen möchten, müssen Sie einen Antrag beim BMZ stellen.

Beschreibung

Im Rahmen einer bestehenden Förderung durch die strukturbildende Übergangshilfe des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) können Sie folgende Arten von Änderungen beantragen:

  • Inhaltliche Änderungen
  • Aufstockung der Fördermittel
  • Fördermittelreduzierung
  • Kostenneutrale Veränderung der Projektlaufzeit
  • Anpassung der jährlichen Mittelfestlegung
  • Umwidmung von Einzelansätzen im Finanzierungsplan

Die Änderungen beantragen Sie beim BMZ.
 

Verfahrensablauf

Die Änderungen der Projektförderung können Sie online, per E-Mail oder per Post beim BMZ beantragen.

Wenn Sie die Änderungen online beantragen wollen:

  • Sie besprechen den Änderungsbedarf zur Projektkonzeption, Projektlaufzeit und Finanzierung vorab mit dem BMZ.
  • Rufen Sie den Online-Antrag auf und füllen Sie ihn elektronisch aus. Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab. Ein Nachreichen der Unterlagen ist nicht möglich.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
  • Das BMZ entscheidet über die beantragten Änderungen und sendet Ihnen einen Bescheid.

Wenn Sie die Änderungen per E-Mail oder per Post beantragen wollen:

  • Sie besprechen den Änderungsbedarf zur Projektkonzeption, Projektlaufzeit und Finanzierung mit dem BMZ.
  • Sie senden Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder per Post an das BMZ. Ein Nachreichen der Unterlagen ist nicht möglich.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
  • Das BMZ entscheidet über die beantragten Änderungen und sendet Ihnen einen Bescheid.

Fristen

Es gibt keine Frist für Änderungsanträge. Bei umfangreicheren Änderungsanträgen sollten Sie jedoch mehrere Wochen für die Bearbeitung einplanen.

Kosten & Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Stichwörter

  • Finanzielle Aufstockung
  • Projektförderung
  • KWI-Titel
  • Krisenbewältigung
  • Mittelübertragung
  • Entwicklungszusammenarbeit
  • Fördermittelreduzierung
  • Umwidmung von Einzelansätzen
  • Änderungen
  • strukturbildende Übergangshilfe
  • Inhaltliche Änderungen
  • Verlängerung der Projektlaufzeit

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 15:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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