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Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Wenn Sie in Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung von Wohngebäuden investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Gefördert werden energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauauftrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.
Sie können einen Kredit von bis zu EUR 50.000 pro Wohneinheit für folgende Einzelmaßnahmen bekommen:
Keine Förderung bekommen Sie:
Der Kreditbetrag beträgt in bis zu EUR 50.000 pro Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss zum Kredit beträgt bis zu EUR 10.000 pro Wohneinheit.
Sie müssen alle Unterlagen aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Sie müssen den Antrag auf Förderung gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.
entfällt
Merkblatt Energieeffizient Sanieren – Kredit (152)
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