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Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Wenn Sie in die energetische Sanierung von Wohngebäuden investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Gefördert werden energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauauftrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.
Sie können einen Kredit von bis zu EUR 120.000 pro Wohneinheit für folgende Maßnahmen bekommen:
Keine Förderung bekommen Sie:
Für energieeffiziente Gebäude gibt es einen Maßstab, den KfW-Effizienzhaus-Standard. Je niedriger die Zahl, desto effizienter ist Ihr Haus und umso weniger Energie brauchen Sie. Folgende Standards werden gefördert:
Sie müssen alle Unterlagen aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Sie müssen den Antrag auf Förderung gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.
entfällt
Merkblatt Energieeffizient Sanieren – Kredit (151)
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