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Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Wenn Sie einen Experten für Energieeffizienz mit der Planung und Baubegleitung Ihres Wohngebäudes beauftragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Sie können eine Förderung der Fachplanung und Baubegleitung beantragen für:
Sie können einen Zuschuss von bis zu EUR 4.000 für folgende Maßnahmen bekommen:
Keine Förderung bekommen Sie:
Sie bekommen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 4.000 Euro, für den Experten für Energieeffizienz als Zuschuss.
Sie erhalten den Zuschuss, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie die Maßnahmen umgesetzt haben, die der Experte für Energieeffizienz geplant hat.
Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den geförderten Leistungen zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Sie stellen den Antrag auf Förderung online im KfW-Zuschussportal.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.
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