Zwischen- oder Verwendungsnachweis zu einem geförderten Vorhaben einer Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft einreichen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Als Unternehmen oder Organisation haben Sie im Rahmen von Ent­wick­lungs­part­ner­schaf­ten mit der Wirt­schaft eine Förderung erhalten? Dann benötigt das Bundesentwicklungsministerium von Ihnen einen Zwischen- und Verwendungsnachweis.

Beschreibung

Ent­wick­lungs­part­ner­schaf­ten mit der Wirt­schaft (EPW) sind kurz- bis mit­tel­fris­tig an­ge­leg­te ge­mein­sa­me Vor­ha­ben von Un­ter­neh­men und sogenannten Durch­füh­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen. Sie verfolgen einen entwicklungspolitischen Nutzen.

Wenn Sie als Unternehmen oder Organisation eine EPW umsetzen und dafür eine Förderung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bekommen, müssen Sie während des Förderungszeitraums Zwischen- und Verwendungsnachweise einreichen.

Haben Sieden Zuwendungszweck nicht bis zum Ablauf des Haushaltsjahres erfüllt, müssen Sie innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres über die in diesem Jahr erhaltenen Beträge einen Zwischennachweis einreichen.

Verfahrensablauf

Sie können den Zwischen- beziehungsweise Verwendungsnachweis online oder per Post einreichen.

Wenn Sie den Nachweis online einreichen wollen: 

  • Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus. Das System führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen. 
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag ab.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das BMZ Kontakt zu Ihnen auf. 
  • Das BMZ veranlasst eine entsprechende Auszahlung oder Rückforderung.

Wenn Sie den Nachweis per Post einreichen wollen: 

  • Schicken Sie die Nachweise per Post an das BMZ – um die Bearbeitung zu beschleunigen schicken Sie uns die Nachweise gerne zusätzlich per E-Mail.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das BMZ Kontakt zu Ihnen auf. 
  • Das BMZ veranlasst eine entsprechende Auszahlung oder Rückforderung.

Fristen

Sie müssen dem BMZ die Zwischennachweise bis zum 30. April des Folgejahres und (Schluss-) Verwendungsnachweise spätestens 6 Monate nach Projektbeendigung vorlegen.

Kosten & Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Rechtsbehelf

Sie können keine Rechtsbehelfe einlegen.

Stichwörter

  • Durchführungsorganisation
  • Rückforderung
  • Förderung
  • Nachweis
  • Auszahlung
  • wirtschaftliche Zusammenarbeit
  • Wirtschaftskooperation
  • EPW
  • Förderungszeitraum
  • BMZ

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

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