Förderung eines neuen Vorhabens oder eines Fortführungsvorhabens aus dem Bereich Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Sie wollen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit als Unternehmen oder Organisation Ent­wick­lungs­part­ner­schaf­ten mit der Wirt­schaft umsetzen? Dafür können Sie Fördermittel beim Bundesentwicklungsministerium beantragen.

Beschreibung

Ent­wick­lungs­part­ner­schaf­ten mit der Wirt­schaft (EPW) sind kurz- bis mit­tel­fris­tig an­ge­leg­te ge­mein­sa­me Vor­ha­ben von Un­ter­neh­men und sogenannten Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit.

Im Rah­men ei­ner Ent­wick­lungs­part­ner­schaft han­deln bei­de Part­ner gleich­be­rech­tigt: Bei­de ver­spre­chen sich ei­nen Nut­zen aus der Part­ner­schaft, aber bei­de be­tei­li­gen sich auch an den Kos­ten und der Durch­füh­rung der Pro­jek­te.

Wenn Sie als Unternehmen oder Organisation im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit eine EPW umsetzen, können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine finanzielle Förderung beantragen.

Die Förderung ist für Neuvorhaben in der Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft möglich sowie für die Fortsetzung bereits existierender Projekte der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft.

Verfahrensablauf

Sie können die Förderung online beantragen:

  • Klären Sie die Voraussetzungen zur Förderung mit dem BMZ. Schildern Sie das Gesamtprojekt sowie das konkret geplante Projekt.
  • Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie den Antrag online aus. Der OnlineAntrag führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen. 
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag ab.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das BMZ Kontakt mit Ihnen auf. 
  • Das BMZ prüft, ob die inhaltlichen, rechtlichen und finanziellen Umsetzungsmöglichkeiten erfüllt sind.
  • Wenn das BMZ das Projekt fördern will, erhalten Sie einen Bescheid.
  • Im Anschluss prüft das BMZ anhand von Zwischen und Verwendungsnachweisen die Umsetzung und veranlasst eine entsprechende Auszahlung oder Rückforderung.

Fristen

Die finanziellen Mittel stehen nur für das jeweilige Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie sind also nicht von einem zum nächsten Jahr übertragbar.

Zwischennachweise müssen Sie dem BMZ bis zum 30. April des Folgejahres vorlegen. (Schluss-) Verwendungsnachweise bis spätestens 6 Monate nach Projektbeendigung.

Kosten & Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwal­tungsgericht 
  • Die Fördermittel können Ihnen regelmäßig erst ausgezahlt werden, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig also unanfechtbar geworden ist. Dies können Sie herbeiführen und damit die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten.  

Stichwörter

  • Durchführungsorganisation
  • Fördergelder
  • Zuwendung
  • Neuvorhaben
  • wirtschaftliche Zusammenarbeit
  • Bundesministerium wirtschaftliche Zusammenarbeit
  • Wirtschaftskooperation
  • EPW
  • Entwicklung und Zusammenarbeit
  • Bundesministerium für Entwicklung
  • BMZ
  • Unternehmen

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