Beihilfe zur privaten Lagerhaltung von Butter beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Sie haben mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einen Vertrag zur privaten Lagerhaltung von Butter abgeschlossen und die Lagerzeit ist abgelaufen? Dann können Sie die Gewährung einer Beihilfe beantragen. 

Beschreibung

Die Europäische Union (EU) kann landwirtschaftliche Marktpreise stützen, indem sie Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Butter gewährt. Das unterstützt Sie als Marktteilnehmerin oder Marktteilnehmer in Krisen des Milchsektors.

Nachdem Sie einen Vertrag mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zur privaten Lagerhaltung abgeschlossen haben und die vertragliche Lagerzeit endet, können Sie die Beihilfe bei der BLE beantragen.

Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

Verfahrensablauf

Nachdem die vertraglich festgelegte Lagerzeit abgelaufen ist, können Sie die Beihilfe zur privaten Lagerhaltung von Butter online, per E-Mail oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.
Beihilfe online beantragen:

  • Rufen den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag wird freigeschaltet, sobald die Bekanntmachung veröffentlicht wird. 
  • Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
  • Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Die BLE sendet Ihnen
    • einen Bescheid über die Beihilfegewährung oder
    • eine Ablehnung.

Beihilfe per E-Mail oder Post beantragen: 

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der BLE herunter. Hinweis: Es gibt nur dann Formulare auf der Internetseite der BLE, wenn es eine Bekanntmachung der EU gibt.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus.
  • Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder Post an die BLE.
  • Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf. Die BLE sendet Ihnen
    • einen Bescheid über die Beihilfegewährung oder
    • eine Ablehnung.
       

Fristen

Die Antragsfristen finden Sie in der Bekanntmachung.

Kosten & Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
     

Stichwörter

  • Marktordnungswaren
  • Krisensituation
  • Lagervertrag
  • private Lagerhaltung
  • Milchmarkt
  • Preisstabilisierung
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  • EU-Agrarmarktordnung
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  • BMEL
  • EU-Kommission
  • Gewährung
  • Milchsektor
  • Agrarpolitik
  • Milchbauer
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  • Einlagerung
  • BLE
  • Beihilfe

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

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Mittwoch

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