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Gültigkeitsgebiet: Bayern
Online erledigenDer Freistaat Bayern fördert Forschungs- und Entwicklungs- (F&E-) Vorhaben von Gründern im Bereich der allgemeinen Technologien, sofern diese der industriellen Forschung bzw. der experimentellen Entwicklung zuordenbar sind.
Die Förderung soll Firmengründungen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen anregen und neugegründete Firmen unterstützen. Gefördert werden können technologisch und wirtschaftlich risikobehaftete Entwicklungsvorhaben, die im Zusammenhang mit der Gründung von technologieorientierten Unternehmen stehen und darauf abzielen, die technologische Basis von neugegründeten und kleinen Unternehmen aufzubauen oder zu verstärken.
Gefördert werden können Vorhaben der Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen von der Idee bis zu einem alle Funktionen erfüllenden ersten Prototypen. Sofern noch kein beurteilungsreifes, tragfähiges technologisches Konzept für die Unternehmensgründung vorliegt, können Konzeptvorhaben zu dessen Erstellung gefördert werden (Vorentwicklung). Ein Produkt oder Produktionsverfahren gilt als neu, wenn es im Europäischen Wirtschaftsraum noch nicht auf dem Markt ist. Bestehende Schutzrechte dürfen nicht verletzt werden.
Antragsberechtigt sind Personen, die die Absicht haben, ein technologieorientiertes Unternehmen zu gründen, und über das zur Durchführung des Vorhabens notwendige technische Fachwissen verfügen, oder technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die seit weniger als sechs Jahren existieren und weniger als zehn Mitarbeiter haben sowie die Voraussetzungen an ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) erfüllen.
Gefördert werden können
Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.
Die Beihilfeintensität beträgt bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten des F&E-Vorhabens, bei Konzeptvorhaben bis zu 35 %.
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