Unternehmensneugründung im Bereich Digitalisierung; Beantragung einer Start?Zuschuss!-Förderung

Gültigkeitsgebiet: Bayern

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Kurzinfo

Der Freistaat Bayern fördert technologieorientierte Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung.

Beschreibung

 

Zweck und Gegenstand

Start?Zuschuss! hat das Ziel, Gründenden in der Anfangsphase eine unkomplizierte Unterstützung zu geben und soll einen Beitrag zur Etablierung junger, innovativer Start-ups am Markt leisten. Das Programm unterstützt technologieorientierte Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung.

Zuwendungsempfänger

Technologieorientierte Unternehmensneugründungen (Start-ups) mit einem besonders zukunftsfähigen, innovativen Geschäftsmodell im Bereich Digitalisierung, deren Gründung maximal 2 Jahre (maßgeblich ist der jeweilige Stichtag des Bewerbungsfristendes) zurückliegt und erfolgreich am Wettbewerb teilgenommen haben (siehe unter "Voraussetzungen" und "Verfahrensablauf").

Zuwendungsfähige Ausgaben

Gefördert werden die Anlaufkosten des Start-ups, insbesondere die Ausgaben für Personal, Miete, Markteinführung des Produkts sowie Forschung & Entwicklung.

Art und Höhe

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung. Der Zuschuss beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal bis zu 36.000 EUR in einem Förderzeitraum von zwölf Monaten.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung.

Verfahrensablauf

Das Verfahren ist 2-stufig:

  • 1. Stufe: Wettbewerbsverfahren
    Reichen Sie Ihre Online-Bewerbung im Wettbewerbszeitraum über das Portal beim Bayerischen Wirtschaftsministerium ein.
    Die Bewerbungen werden von einer externen Jury bewertet und die Start-ups zur Förderung ausgewählt.
     
  • 2. Stufe: Förderantragsverfahren
    Die ausgewählten Bewerber werden benachrichtigt und stellen den Online-Förderantrag bei der zuständigen Regierung.

Fristen

Die Förderaufrufe des Wettbewerbs erfolgen grundsätzlich zweimal jährlich und werden auf der Internetseite "Gründerland Bayern" veröffentlicht (Link siehe "Weiterführende Links").

Die Fristen zum Förderantragsverfahren bei den Regierungen werden in der Mitteilung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums an die ausgewählten Start-ups mitgeteilt.

Kosten & Gebühren

keine

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Stichwörter

  • Start?Zuschuss!
  • Startup

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

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