Bergfreie Bodenschätze; Beantragung einer Erlaubnis zur Aufsuchung

Gültigkeitsgebiet: Bayern

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Kurzinfo

Sie können für die Aufsuchung von bergfreien Bodenschätzen eine bergrechtliche Erlaubnis beantragen.

Beschreibung

Bergfreie Bodenschätze wie Erdwärme, Erdgas und Erdöl, Erze und Kohle, Salz und Sole gehören nicht zum Grundeigentum. Für die Aufsuchung dieser Bodenschätze erteilt der Freistaat auf Grundlage des Bundesberggesetzes einen Rechtstitel, der Grundlage für alle Tätigkeiten ist, die bergrechtliche Erlaubnis.

Auf Antrag wird die bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung eines bergfreien Bodenschatzes für maximal fünf Jahre erteilt. Verlängerungen um weitere drei Jahre sind möglich, soweit notwendig und die Aufsuchungsarbeiten planmäßig in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie umgesetzt wurden.

Die bergrechtliche Erlaubnis gibt ein ausschließliches Recht an den Rechtsinhaber zur Aufsuchung. Damit nicht verbunden ist eine konkrete Genehmigung z. B. für das Bohren. Diese erfordert eigene Genehmigungsverfahren. Diese Rechtstitel verschaffen Investitions- und Rechtssicherheit. Hierüber kann der Freistaat die Aufsuchung entsprechend steuern.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.

Die Erlaubniskarte muss analog eingereicht werden aufgrund des Urkundscharakters.

Im Verfahren werden die entsprechenden Behörden in ihrem Aufgabenbereich beteiligt. In komplexen Fällen werden Gutachten angefordert.

Fristen

keine

Kosten & Gebühren

bis 3.500 EUR

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Stichwörter

  • Bergrecht

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