Zur Startseite
Vorhersage
Sie sind hier: Startseite » Dienstleistungen
Gültigkeitsgebiet: Bayern
Online erledigenSie können für die Aufsuchung von bergfreien Bodenschätzen eine bergrechtliche Erlaubnis beantragen.
Bergfreie Bodenschätze wie Erdwärme, Erdgas und Erdöl, Erze und Kohle, Salz und Sole gehören nicht zum Grundeigentum. Für die Aufsuchung dieser Bodenschätze erteilt der Freistaat auf Grundlage des Bundesberggesetzes einen Rechtstitel, der Grundlage für alle Tätigkeiten ist, die bergrechtliche Erlaubnis.
Auf Antrag wird die bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung eines bergfreien Bodenschatzes für maximal fünf Jahre erteilt. Verlängerungen um weitere drei Jahre sind möglich, soweit notwendig und die Aufsuchungsarbeiten planmäßig in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie umgesetzt wurden.
Die bergrechtliche Erlaubnis gibt ein ausschließliches Recht an den Rechtsinhaber zur Aufsuchung. Damit nicht verbunden ist eine konkrete Genehmigung z. B. für das Bohren. Diese erfordert eigene Genehmigungsverfahren. Diese Rechtstitel verschaffen Investitions- und Rechtssicherheit. Hierüber kann der Freistaat die Aufsuchung entsprechend steuern.
Der Antrag muss beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.
Die Erlaubniskarte muss analog eingereicht werden aufgrund des Urkundscharakters.
Im Verfahren werden die entsprechenden Behörden in ihrem Aufgabenbereich beteiligt. In komplexen Fällen werden Gutachten angefordert.
keine
bis 3.500 EUR
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.
Mitarbeiter
Formulare
Veranstaltungskalender
Ortsplan
Bekanntmachungen
Mitteilungsblätter
Heimatinfo-App