Grundbuch; Beantragung einer Abschrift oder eines Ausdrucks

Gültigkeitsgebiet: Bayern

Online erledigen

Kurzinfo

Das Grundbuchamt erteilt auf Antrag Abschriften bzw. Ausdrucke aus dem Grundbuch und der Grundakte. Bitte beachten Sie die Informationen zu kostenpflichtigen Diensten im Internet unter "Besondere Hinweise".

Beschreibung

Soweit Sie aufgrund eines berechtigten Interesses zur Einsicht in das Grundbuch bzw. in die Grundakte berechtigt sind (siehe unter "Verwandte Themen"  unter "Grundbuch; Einsicht"), können Sie vom Grundbuchamt die Erteilung einer Abschrift aus dem Grundbuch verlangen. Wenn Sie dies wünschen, kann die Abschrift vom Grundbuchamt beglaubigt werden.

In den Ländern, die - wie Bayern - das Grundbuch maschinell führen, tritt an die Stelle der Abschrift der Ausdruck und an die Stelle der beglaubigten Abschrift der amtliche Ausdruck. Der amtliche Ausdruck ist mit einem Dienstsiegel oder -stempel versehen und steht einer beglaubigten Abschrift gleich.

Verfahrensablauf

Grundbuchauszüge können entweder persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses, schriftlich oder per Fax (nicht jedoch per E-Mail) oder online nach Anmeldung mit der BayernID beim jeweils zuständigen Grundbuchamt bzw. Amtsgericht beantragt werden. Die Erstellung und Übersendung von Grundbuchauszügen kann grundsätzlich nicht aufgrund eines telefonischen Antrages erfolgen, da das Vorliegen eines berechtigten Interesses gemäß § 12 (GBO) in diesem Fall für das Grundbuchamt nicht nachprüfbar wäre.

Der Antrag kann formlos oder unter Verwendung des Formulars unter "Formulare" oder online bei dem jeweils zuständigen Grundbuchamt gestellt werden. Das Online-Verfahren des zuständigen Grundbuchamtes wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort gewählt haben.

Der Antrag soll die Grundbuchblattstelle enthalten. Sollte diese nicht bekannt sein, kann auch die Flurnummer oder eine genaue Lagebezeichnung angegeben werden.

Fristen

keine

Kosten & Gebühren

  • Gebühr für unbeglaubigte Abschriften/Ausdrucke aus dem Grundbuch: 10 EUR
  • Gebühr für beglaubigte Abschriften/amtliche Ausdrucke: 20 EUR

Über die anfallenden Gebühren erhalten Sie eine Rechnung der Landesjustizkasse Bamberg. Es wird gebeten, kein Bargeld oder Schecks an das Grundbuchamt zu übersenden.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Stichwörter

  • grundbuchausdruck
  • grundbuchabdruck
  • Grundbuchauszug

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

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Mittwoch

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Donnerstag

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