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Vorhersage
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Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Ihr Unternehmen in einer anderen Branche tätig wird oder sich die Tätigkeiten des Unternehmens ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren.
Die Künstlersozialkasse stellt die Abgabepflicht für Ihr Unternehmen unter anderem auf der Grundlage Ihres Tätigkeitsfeldes fest.
Wenn sich das Tätigkeitsfeld Ihres Unternehmens ändert, muss die Künstlersozialkasse prüfen, ob sich diese Änderung auf Ihre Abgabepflicht auswirkt.
Sie können Ihr Anliegen online oder per Post übermitteln.
Online-Mitteilung:
Mitteilung per Post:
Nach Eingang Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse schriftlich mit Ihnen in Verbindung.
Kommt die Künstlersozialkasse zu dem Ergebnis, dass sich die Änderung Ihrer Tätigkeiten auf Ihre Abgabepflicht auswirkt, wird die Künstlersozialkasse Sie hierüber informieren.
Es gibt keine Frist.
Es fallen keine Kosten an.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.
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