Arbeitszeit; Beantragung einer längeren täglichen Arbeitszeit für Saison- und Kampagnebetriebe

Gültigkeitsgebiet: Bayern

Online erledigen

Kurzinfo

Auf Antrag kann für Arbeitnehmer eines Saison- bzw. Kampagnebetriebs eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit für die Zeit der Saison oder Kampagne bis auf maximal zwölf Stunden täglich an einzelnen Tagen bewilligt werden.

Beschreibung

Die zulässige werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer ist nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) auf 8 Stunden begrenzt und kann auf maximal 10 Stunden nur verlängert werden, wenn die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen nicht überschritten wird. Für Saison- und Kampagnebetriebe kann für die Zeit der Saison oder Kampagne ein Antrag auf eine davon abweichende, längere tägliche Arbeitszeit für die Arbeitnehmer gestellt werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Verfahrensablauf

  • Der Arbeitgeber kann einen Antrag - bevorzugt online oder alternativ auch im schriftlichen Verfahren - stellen.
  • Neben den erforderlichen Unterlagen (s. oben) sind folgende Angaben erforderlich:
    • Arbeitgeber (hier: Betrieb),
    •  
    • Arbeitsort, verantwortliche Person(en) im Betrieb bzw. auf der Baustelle,
    • Zeitraum bzw. Dauer der Arbeitszeitverlängerung,
    • konkrete Angaben zu den geplanten Arbeits- und Pausenzeiten
    • Angaben zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung
  • Sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt, erhält der Arbeitgeber einen Bewilligungsbescheid.
  • Sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung nicht erfüllt, erhält der Arbeitgeber nach Rücksprache die Möglichkeit, den Antrag kostenfrei zurückzunehmen. Wird der Antrag nicht zurückgenommen, erhält der Arbeitgeber einen Ablehnungsbescheid. Die Kosten für den Ablehnungsbescheid werden anhand des Kostenverzeichnisses berechnet.
  • Sind erforderliche Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, wird der Arbeitgeber von der zuständigen Behörde kontaktiert.

Elektronische Einreichung

  • Der Antrag kann unter Verwendung des Online-Verfahrens digital an das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Oberbayern übermittelt werden.
  • Die Anlagen werden in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen.

Schriftliche Einreichung

Der formlose Antrag kann mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail (gewerbeaufsichtsamt@reg-ob.bayern.de) an das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Oberbayern übermittelt werden.

Fristen

Um eine rechtzeitige Antragsbearbeitung zu gewährleisten, wird um die Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen bis spätestens eine Woche vor Bewilligungsbeginn gebeten.

Kosten & Gebühren

Kostenrahmen: 50 bis 10.000 EUR
Die Kosten sind abhängig vom Zeitraum der Ausnahmebewilligung und von der Anzahl der von der Ausnahmebewilligung betroffenen Arbeitnehmer.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Stichwörter

  • Saisonarbeit

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

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