Arbeitszeit; Beantragung einer längeren täglichen Arbeitszeit für kontinuierliche Schichtbetriebe, Bau- und Montagestellen

Gültigkeitsgebiet: Bayern

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Kurzinfo

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber längere tägliche Arbeitszeiten für Arbeitnehmer in kontinuierlichen Schichtbetrieben, Bau- und Montagestellen beantragen.

Beschreibung

Die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer ist nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) auf maximal 10 Stunden begrenzt. Für folgende Fälle kann ein Antrag auf längere tägliche Arbeitszeiten für Arbeitnehmer gestellt werden, sofern diesbezüglich nicht bereits tarifliche Regelungen für das Unternehmen gelten:

  • kontinuierliche Schichtbetriebe zur Erreichung zusätzlicher Freischichten
  • Bau- und Montagestellen

Unter "kontinuierlichen Schichtbetrieben" sind solche Betriebe zu verstehen, in denen in Wechselschichten rund um die Uhr gearbeitet wird. Wesentlich ist, dass Schichtarbeit kontinuierlich geleistet wird, d. h., dass der gesamte Zeitraum mehrerer aufeinander folgender Werktage bzw. Arbeitstage (teilkontinuierlich) oder sogar aller Wochentage (vollkontinuierlich) für Schichtarbeit genutzt wird.

Verfahrensablauf

  • Einen Antrag kann das Unternehmen im schriftlichen Verfahren oder online stellen.
  • Neben den erforderlichen Unterlagen sind folgende Angaben erforderlich:
    • Antragsteller (hier: Unternehmen),
    • Anzahl der betroffenen Beschäftigten,
    • Beschäftigungsort, verantwortliche Person(en) im Betrieb bzw. auf der Baustelle,
    • Zeitraum bzw. Dauer der Arbeitszeitverlängerung,
    • konkrete Angaben zu den geplanten Arbeits- und Pausenzeiten
    • Angabe zur arbeitsmedizinischen Betreuung
  • Sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt, erhält der Antragsteller einen Bewilligungsbescheid.
  • Sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung nicht erfüllt, erhält der Antragsteller die Möglichkeit, den Antrag zurückzunehmen. Wird der Antrag nicht zurückgenommen, so erhält der Antragsteller einen Ablehnungsbescheid. Die Kosten für den Ablehnungsbescheid werden anhand des Kostenverzeichnisses berechnet.
  • Sind erforderliche Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, wird der Antragsteller von der zuständigen Behörde kontaktiert.

Elektronische Einreichung

  • Der Antrag kann unter Verwendung des Online-Verfahrens digital an die zuständige Behörde übermittelt werden.
  • Die Anlagen werden in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen.

Schriftliche Einreichung

  • Der formlose Antrag kann mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Behörde übermittelt werden.
  • In Fällen von kontinuierlichen Schichtbetrieben und von Bau- und Montagebetrieben ist das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Sitz hat bzw. wenn kein Firmensitz in Deutschland besteht, ist das Gewerbeaufsichtsamt, in dessen Aufsichtsbezirk sich der Beschäftigungsort befindet, an dem gearbeitet werden soll, zuständig.

Fristen

Um eine rechtzeitige Antragsbearbeitung zu gewährleisten, wird um die Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen bis spätestens eine Woche vor Bewilligungsbeginn gebeten.

Kosten & Gebühren

Kostenrahmen: 50 bis 10.000 EUR
Die Kosten hängen von der Dauer der Genehmigung und von der Anzahl der betroffenen Personen ab.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Öffnungszeiten

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Montag

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Dienstag

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