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Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Hier finden Sie Informationen zu Vorschriften für Arbeitnehmervertretungen, Mitbestimmung und Mitsprache sowie deren rechtliche Grundlagen.
Arbeitnehmervertretung
Unter Arbeitnehmervertretung werden in Deutschland verschiedene Organe und Organisationsformen betrieblicher und unternehmerischer Mitbestimmung zusammengefasst. Die Hauptaufgabe der Arbeitnehmervertretungen ist das Eintreten für die Interessen der Beschäftigten in einem Unternehmen oder Betrieb.
Die Aufgaben der Gewerkschaften:
Gewerkschaftsmitglieder genießen kostenlosen Rechtsschutz bei Streitigkeiten zu Fragen des Arbeits- und Sozialrechts. Die Mitgliedschaft ist freiwillig und beitragspflichtig. Im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) als Dachverband sind 8 Einzelgewerkschaften mit insgesamt rund 6 Millionen Mitgliedern organisiert.
Aufgaben des Betriebsrats/ Personalrats/ Mitarbeitervertretung
Mitbestimmung und Mitwirkung im Betrieb bedeutet vor allem Einflussnahme auf alle Fragen, die sich für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unmittelbar an ihrem Arbeitsplatz stellen. Betriebsrat bzw. im öffentlichen Dienst Personalrat bzw. in kirchlichen Einrichtungen Mitarbeitervertretung übernehmen folgende Aufgaben:
Die betriebliche Arbeitnehmervertretung ist im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt. Bei Betrieben des öffentlichen Rechts ist sie durch das jeweilige Personalvertretungsgesetz und bei kirchlichen Einrichtungen durch das jeweilige Mitarbeitervertretungsgesetz bzw. die Mitarbeitervertretungsordnung geregelt.
Einen Betriebs- oder Personalrat wählen
Ein Betriebs- oder Personalrat kann mit mindestens 5 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gebildet werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und von denen 3 dem Betrieb oder der Dienststelle seit 6 Monaten angehören. Ausländische Beschäftigte sind ihren deutschen Kollegen hinsichtlich des aktiven und passiven Wahlrechts gleichgestellt.
Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
Die Unternehmensmitbestimmung sichert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Teilhabe an wichtigen wirtschaftlichen Planungen und Entscheidungen des Unternehmens. Sie gilt in größeren Unternehmen ab 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, beispielsweise Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht, Vertreterinnen und Vertreter in die Aufsichtsräte dieser Unternehmen zu wählen, um dort an den unternehmerischen Entscheidungsprozessen mitzuwirken. In den Aufsichtsrat gewählt werden können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebs und Gewerkschaftsvertreter.
Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung und kann bestimmte Geschäfte von seiner Zustimmung abhängig machen.
Es bestehen verschiedene Gesetze, die den Umfang der Arbeitnehmerbeteiligung in den Aufsichtsräten von Unternehmen und Konzernen regeln: Ab 500 Beschäftigten haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft zu wählen (Drittelbeteiligungsgesetz). Ab 2000 Beschäftigten haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht die Hälfte der Mitglieder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft zu wählen (Mitbestimmungsgesetz).
Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer
Die EU hat 2014 die Richtlinie zur Durchsetzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit (2014/54/EU) verabschiedet. Sie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, nationale Beratungsstellen zur Förderung der Gleichbehandlung zu etablieren. In Deutschland wurde 2016 die EU-Gleichbehandlungsstelle eingerichtet. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der EU und ihre Familienangehörigen erhalten dort unabhängige rechtliche und/oder sonstige Unterstützung durch Beratung und Verweisberatung. Sie fördert unter anderem die Vernetzung mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie mit staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen.
Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer (EUGS) bietet:
Dieser Unterstützungsdienst unterstützt Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte und Wahrnehmung Ihrer Pflichten im europäischen Binnenmarkt.
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