Mitarbeiterbezogene Meldepflichten

Was soll wie und wo gemeldet werden, wenn sich beispielsweise das Beschäftigungsverhältnis meiner Mitarbeiterin oder meines Mitarbeiters ändert? Insbesondere im Zusammenhang mit der sozialen Sicherung Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist eine Vielzahl an gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Die entsprechenden Informationen und Services finden Sie hier.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

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08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

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Mittwoch

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Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
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Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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