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Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenSie können im öffentlich zugänglichen OID-Register (Objekt-Identifikatoren-Register) "Gesundheitswesen Deutschland " nach Objekten suchen, die durch eine OID gekennzeichnet sind und sich weitere Informationen anzeigen lassen.
Für die standardisierte Softwarekommunikation im deutschen Gesundheitswesen können Unternehmen, die Software herstellen oder IT-Dienstleistende Ihre Objekte kennzeichnen. Dafür werden eindeutige Objekt-Identifikatoren (OID) verwendet.
Eine Objekt-Identifikationsnummer ist eine Nummer zur Identifizierung von Objekten. Objekte können sein:
Eine OID dient der eindeutigen Kennzeichnung von Informationsobjekten für den Austausch zwischen Computersystemen. Diese Nummern werden vergeben, da Computer besser mit Zahlen als mit nicht standardisiertem Text umgehen können.
Gültige und ehemals gültige OIDs und zugehörige Informationen können im öffentlich zugänglichen OID-Register gesucht und angezeigt werden.
Sie können über ein Freitextfeld oder in der Baumansicht des Registers suchen.
Im Verzeichnis werden Ihnen zu jeder OID die Beschreibung des Objekts und weitere Metadaten, sowie die verantwortliche und antragstellende Organisation und gegebenenfalls Kontaktperson und antragstellende Person angezeigt.
Sie können Sie im OID-Register "Gesundheitswesen Deutschland" nach OIDs suchen und sich Beschreibungen und Metadaten, die verantwortliche und antragstellende Organisation und gegebenenfalls die Kontakt- und antragstellende Person anzeigen lassen.
Für die Suche gehen Sie auf die Internetseite des OID-Registers. Die Suche kann alternativ über ein Suchfeld oder eine Baumstruktur erfolgen.
Über ein Suchfeld können Sie gezielt nach Objekten mit einer OID oder Organisationen im Gesundheitswesen in Deutschland suchen, die eine OID erfolgreich beantragt haben:
Alternativ können Sie in der Baumansicht des OID-Registers suchen:
Es gibt keine Frist.
Es fallen keine Kosten an.
Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit vom 21.12.2005 (AZ Z25-133000/05)
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
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