Mitgliedschaft in der Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung; Übermittlung von Informationen

Gültigkeitsgebiet: Bayern

Online erledigen

Kurzinfo

Die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.

Beschreibung

Die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung (BIngPPV) ist zuständig für die Mitglieder

  • der Ingenieurkammern-Bau in Bayern, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen sowie
  • der Psychotherapeuthenkammern in Bayern und im Saarland.

Die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Verwaltungsautonomie und hat die Aufgabe, ihre Mitglieder im Alter und im Fall der Berufsunfähigkeit sowie die Hinterbliebenen des Mitglieds zu versorgen. Die Geschäftsführung und Vertretung der Versorgungsanstalt obliegt der Bayerischen Versorgungskammer.

Das Versorgungswerk gehört zur gesetzlichen Altersversorgung und damit zur ersten Säule der Alterssicherung.

Die Mitglieder der Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung erwerben ihre Versorgungsanwartschaft durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen und/oder freiwilligen Mehrzahlungen.

Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen über den Mitgliedschaftserhebungsbogen Daten übermittelt werden.

Verfahrensablauf

Nach Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure bzw. in die Berufskammer, werden die Mitgliedsdaten von der Berufskammer an die BIngPPV übermittelt.

Zu Beginn der Mitgliedschaft in der BIngPPV ist vom neuen Mitglied der Erhebungsbogen auszufüllen und an die BIngPPV zu senden. Der ausgefüllte Erhebungsbogen (siehe unter „Formulare“) kann per Post oder elektronisch (siehe unter „Online-Verfahren“) übermittelt werden.
Der Erhebungsbogen wird für weitere mitgliedschaftsrelevante Informationen benötigt wie z.B. Höhe des beitragspflichtigen Einkommens, mögliche Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, Zugehörigkeit zu einem anderen Versorgungswerk des Berufsstands.

Das Mitglied erhält von der BIngPPV anschließend einen Mitgliedschaftsbescheid per Post.

Fristen

keine

Kosten & Gebühren

keine

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Stichwörter

  • Berufsunfähigkeit
  • Ingenieure
  • Berufsständische Altersversorgung
  • Altersversorgung
  • Ruhegeld
  • Freie Berufe
  • Bauingenieure
  • Versorgungswerk
  • Psychotherapeuten
  • Versorgungseinrichtungen
  • Rente

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 15:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.