Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zum Hochwasserschutz

Gültigkeitsgebiet: Bayern

Kurzinfo

Staat und Kommunen treffen Schutzmaßnahmen und Vorbereitungen, um die Auswirkungen von Hochwasser zu begrenzen. Daneben ist jeder Einzelne gefordert eigene Vorbereitungen zu treffen, um dadurch Schäden zu vermeiden oder zu verhindern.

Beschreibung

Über Ihr Wasserwirtschaftsamt erhalten Sie nähere Informationen über die Schutzmaßnahmen und Vorbereitungen, um die Auswirkungen von Hochwasser zu begrenzen, sowie zu der für Ihr Gemeindegebiet kritische Hochwassermarke.

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 15:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

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