Erdaufschluss; Anzeige

Gültigkeitsgebiet: Bayern

Kurzinfo

Wer eine Bohrung durchführt, einen Brunnen baut oder andere Arbeiten durchführt, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich auf das Grundwasser auswirken können, muss diese bei den Behörden anzeigen.

Beschreibung

Wer eine Bohrung durchführt, einen Brunnen baut oder andere Arbeiten durchführt, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich auf das Grundwasser auswirken können, muss das bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde anzeigen.

Die Anzeigepflicht obliegt grundsätzlich dem Bauherrn. Beauftragt dieser ein Bohrunternehmen, so muss dieses die Kreisverwaltungsbehörde informieren.

Verfahrensablauf

Anzeige dazu kann schriftlich oder je nach Kreisverwaltungsbehörde auch elektronisch erfolgen.

Die Prüfung der Anzeige erfolgt durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde ggf. unter Beteiligung des Wasserwirtschaftsamtes. Es wird hinsichtlich Einschränkungen des Erdaufschluss am vorgesehenen Standort geprüft oder ob das Verfahren eingestellt werden muss.

Weiterhin wird im Rahmen dieser Prüfung entschieden, ob über die Anzeige hinaus weitere Verfahren durchgeführt werden müssen, z. B. ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren.

Das entsprechende Ergebnis wird von der zuständigen Behörde schriftlich mitgeteilt.

Fristen

Die Anzeige bei der Kreisverwaltungsbehörde muss mindestens 4 Wochen vor Beginn der Durchführung der Arbeiten erfolgen.

Kosten & Gebühren

Die Kosten sind abhängig von der Art und dem Zweck des Erdaufschlusses sowie dessen Dimensionierung.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 15:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.