Berufliche Rehabilitierung für Opfer politischer Verfolgung; Beantragung von Ausgleichsleistungen

Gültigkeitsgebiet: Bayern

Kurzinfo

Personen, die durch die politische Verfolgung einen beruflichen Nachteil erlitten haben, können Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz erhalten.

Beschreibung

Wer in der DDR aufgrund politischer Verfolgung an der Ausübung seines Berufs oder eines sozial gleichwertigen Berufs gehindert wurde oder seine begonnene berufsbezogene Ausbildung nicht beenden konnte, kann beruflich rehabilitiert werden. 

Die Ausgleichszahlungen haben das Ziel, heute noch spürbare Auswirkungen verfolgungsbedingter Eingriffe aus der Zeit vom 8. Mai 1945 bis 2. Oktober 1990 auszugleichen. Diese Eingriffe hatten zur Folge, dass

  • die Verfolgten ihrem bisher ausgeübten, begonnenen, erlernten, durch den Beginn einer berufsbezogenen Ausbildung angestrebten oder einem sozial gleichwertigen Beruf nicht mehr nachgehen konnten,
     
  • die Schüler nicht zum Gymnasium, Erweiterten Oberschule, Hochschulreife oder Abiturprüfung zugelassen wurden oder ihre Ausbildung an der Erweiterten Oberschule bzw. ihre nicht zur Hochschulreife führende Ausbildung nicht beenden konnten.

Als besondere Hilfen und soziale Ausgleichsleistungen sind unter anderem bei besonderer verfolgungsbedingter Bedürftigkeit Unterstützungsleistungen in Höhe von 291 EUR und ab dem 01.07.2026 in Höhe von 303 EUR monatlich vorgesehen.

Verfahrensablauf

Stellen Sie einen Antrag auf Leistungen beim der für Ihren Wohnort zuständigen Träger der Sozialhilfe. Der Antrag bedarf keiner besonderen Form.

Die Behörde prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Nachweise von Ihnen ein.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten & Gebühren

keine

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Rechtsbehelf

Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

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Mittwoch

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