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Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Hier erhalten Sie nähere Informationen über Ihre Rechte und Pflichten im Falle einer grenzüberschreitenden Kindesentführung durch einen Elternteil.
Grenzüberschreitenden Kindesentführung durch einen Elternteil
Wenn ein Elternteil oder eine andere Person Deutschland mit einem bisher hier lebenden Kind unter Verletzung eines hier geltenden Sorgerechts verlässt, kann der zurückgelassene Elternteil bzw. sonst Sorgeberechtigte seine Rechte auf verschiedene Weise geltend machen. Das gleiche gilt im Fall einer Entführung eines Kindes aus dem Ausland nach Deutschland.
Die Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus den nachfolgenden Rechtsgrundlagen:
Zentrale Behörde im Sinne der oben genannten Vorschriften ist das Bundesamt für Justiz.
Broschüre des Bundesamtes für Justiz: „Internationale Kindschaftsverfahren“
Weiterführender Informationen zum Thema Kindesentführung auf dem Your Europe-Portal.
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