Lastenausgleich für Vertriebene, Spätaussiedler und Übersiedler

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Beschreibung

Sie sind als Vertriebene oder Spätaussiedler aus den deutschen Ostgebieten, den Ostblockstaaten oder als Übersiedler in die Bundesrepublik Deutschland gelangt. Für Vermögensschäden oder für den Verlust der beruflichen Existenz, die Ihnen in der Folge des 2. Weltkriegs entstanden sind, konnten Sie eine Lastenausgleichsentschädigung beantragen. Die Frist zur Einreichung von Anträgen auf Lastenausgleichsleistungen ist jedoch am 31.12.1995 abgelaufen. Am  31.12.1999 endete auch die Antragsfrist für die Gewährung von Kriegsschadensrente.

Nach dem Lastenausgleichsgesetzstanden den Geschädigten, die ihre Anträge fristgerecht eingereicht hatten, insbesondere folgende Leistungen zu:

  • Hauptentschädigung für den entstandenen Vermögensschaden.
  • Kriegsschadenrente für den entstandenen Existenz- oder Vermögensverlust.

Verfahrensablauf

Eine Beantragung ist nicht mehr möglich.

Fristen

  • Anträge auf Lastenausgleichsleistungen: am 31.12.1995 abgelaufen
  • Antragsfrist für die Gewährung von Kriegsschadensrenten: am 31.12.1999 abgelaufen

Kosten & Gebühren

keine

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesausgleichsamt

Stichwörter

  • Kriegsschadenrente
  • Wohnraumhilfe
  • Hausratentschädigung
  • Lastenausgleich
  • Flüchtlingsansiedlung
  • Ausgleichsleistung
  • Ausgleichsabgabe
  • Vermögensschäden
  • Hauptentschädigung
  • Bundesausgleichsamt
  • Spätaussiedler

Öffnungszeiten

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