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Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie sich bei Streitigkeiten mit einem Postdienstleister nicht einigen können, kann die Bundesnetzagentur unter bestimmten Voraussetzungen schlichten.
Ziel des Schlichtungsverfahrens der Bundesnetzagentur ist es, im Interesse beider Parteien möglichst schnell eine gütliche Einigung zu erreichen. So können lange und möglicherweise teure Gerichtsverfahren vermieden werden.
Eine Schlichtung ist möglich, wenn Ihre Rechte als Kundin oder Kunde eines Postdienstleisters verletzt worden sind. Das kann beispielsweise sein, weil ein Brief oder ein Paket
Wenn der Antrag von Verbraucherinnen und Verbrauchern gestellt wird, ist die Teilnahme für den Postdienstleister Pflicht. In den übrigen Fällen fragt die Bundesnetzagentur zunächst den Postdienstleister, ob er an dem Schlichtungsverfahren teilnimmt.
Die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur versucht, im Streit zwischen beiden Seiten zu vermitteln. Die am Verfahren beteiligten Mitarbeitenden der Schlichtungsstelle sind unparteiisch, unabhängig und verfügen über die erforderliche Sachkunde. Die Schlichtungsstelle entscheidet durch eine Streitmittlerin oder einen Streitmittler, die jeweils Bedienstete der Bundesnetzagentur sind.
Den Antrag zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens können Sie online, per Brief, Fax oder E-Mail stellen:
Online-Antrag:
Antrag per Brief, Fax oder E-Mail:
Das Schlichtungsverfahren ist gebührenfrei. Kosten wie Porto und andere Auslagen müssen Sie als Streitpartei jeweils selbst tragen.
entfällt
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