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Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Wussten Sie, dass Sie mit eingeschränkter Mobilität aufgrund einer Behinderung eventuell Anspruch auf einen EU-Parkausweis haben?
Reisemobilität mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität haben bestimmte garantierte Rechte, darunter das Recht auf kostenlose Hilfeleistungen bei Reisen per Flugzeug, Bahn, Bus oder Schiff. Wussten Sie, dass Sie mit eingeschränkter Mobilität aufgrund einer Behinderung eventuell Anspruch auf einen EU-Parkausweis haben?
EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen
Geltende Bestimmungen
Auf Straßen und Parkplätzen sowie in Parkhäusern sind die mit einem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplätze Menschen mit Behinderungen vorbehalten. Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen, einem Fahrzeugkennzeichen oder einer Parkkartennummer versehen sind, diese sind für andere Menschen mit Behinderungen reserviert.
Parken auf Straßen
Hinweis: Diese Sondervorschriften gelten nur dann, wenn in der Nähe keine anderen Parkmöglichkeiten angegeben werden. Sie dürfen nicht länger als 24 Stunden parken.
Parken auf Parkplätzen
Die Vorschriften für Parkplätze können voneinander abweichen. Beachten Sie die Parkhinweise oder fragen Sie einen Parkplatzwächter.
Das Your Europe Portal liefert umfassende Informationen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen.
Weitere Informationen
Rechte für Reisende mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
Dieser Unterstützungsdienst unterstützt Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte und Wahrnehmung Ihrer Pflichten im europäischen Binnenmarkt.
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