Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges

Gültigkeitsgebiet: Bayern

Kurzinfo

Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.

Beschreibung

Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Rechtsbehelf

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Stichwörter

  • Gehege
  • Wildtierhaltung
  • Rotwild
  • Sikawild
  • Muffelwild
  • Damwild
  • Tierzüchtung

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 15:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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