Zur Startseite
Vorhersage
Sie sind hier: Startseite » Dienstleistungen
Gültigkeitsgebiet: Bayern
Online erledigenWenn Sie lebende Tiere im innergemeinschaftlichen Handel in einen anderen EU-Mitgliedstaat verbringen, benötigen Sie für diese eine Veterinärbescheinigung.
Lebende Tiere und Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die innerhalb der EU oder aus einem Drittland in die EU verbracht werden sollen, müssen speziellen Tiergesundheitsanforderungen genügen. Damit wird die Einschleppung von Tierseuchen in die EU oder die Verbreitung von Tierseuchen aus einem EU-Land in ein anderes EU-Land verhindert.
Unternehmer müssen sicherstellen, dass Tieren, die in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden sollen, eine Veterinärbescheinigung (TRACES Zeugnis) beigefügt ist.
Die Veterinärbescheinigung wird
benötigt.
Sie gibt Auskunft über den allgemeinen Gesundheitszustand eines Zucht- oder Nutztieres.
Die Veterinärbescheinigung muss von einem amtlichen Tierarzt geprüft, gesiegelt und unterzeichnet sein. Vor Unterzeichnung muss der amtliche Tierarzt, anhand der Dokumentenkontrollen, Identitätskontrollen und physischen Kontrollen überprüfen, dass die unter die Bescheinigung fallenden gehaltenen Landtiere die geforderten tiergesundheitlichen Anforderungen erfüllen. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden, kann die Veterinärbescheinigung in TRACES NT erstellt und dem Unternehmer ausgehändigt werden.
Für den Eingang:
Für die Ausfuhr:
Die zeitlichen Vorgaben, in welchem Zeitraum vor der geplanten Verbringung bestimmte Kontrollen durch amtliche Tierärzte durchgeführt werden müssen unterscheiden sich wiederum je nach Tierart.
Für die Einhaltung der in Deutschland oder dem Herkunftsland zu zertifizierenden Gesundheitsanforderungen können je nach Tierart und Herkunftsland sehr unterschiedliche Fristen und Quarantänebedingungen gelten. Setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung.
Die Gebühren sind unter anderem von der Tierart und der Anzahl der Tiere abhängig. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.
Mitarbeiter
Formulare
Veranstaltungskalender
Ortsplan
Bekanntmachungen
Mitteilungsblätter
Heimatinfo-App