Zur Startseite
Vorhersage
Sie sind hier: Startseite » Dienstleistungen
Gültigkeitsgebiet: Bayern
Online erledigenDie rote Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb oder Besitz von Schusswaffen oder Munition. Sie kann ausschließlich von Waffensammlern oder Waffensachverständigen (s. „Verwandte Themen“) beantragt werden. Waffensammler sind Personen, die glaubhaft machen können, dass sie Schusswaffen oder Munition für eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung benötigen. Kulturhistorisch bedeutsam ist auch eine wissenschaftlich-technische Sammlung.
Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.
Um die Erlaubnis zu erhalten, erlaubnispflichtige Waffen und Munition zu sammeln, müssen Sie
Sie müssen die rote Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Die Waffenbehörde stellt Ihnen die rote Waffenbesitzkarte aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die Gebühren für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte betragen zwischen 30,00 und 180,00 EUR. Näheres teilt Ihnen gerne die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde mit.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.
Mitarbeiter
Formulare
Veranstaltungskalender
Ortsplan
Bekanntmachungen
Mitteilungsblätter
Heimatinfo-App