Bundestagswahl; Einreichung eines Wahlvorschlags

Gültigkeitsgebiet: Bayern

Kurzinfo

Jede politische Partei kann einen Wahlvorschlag (Landeslisten- oder Kreiswahlvorschlag) einreichen. Kreiswahlvorschläge (auf Wahlkreisebene) können auch von einzelnen Wahlberechtigten oder Gruppen von Wahlberechtigten eingereicht werden.

Beschreibung

Die Kreiswahlvorschläge sind von den Parteien oder einzelnen Wahlberechtigten für den jeweiligen Wahlkreis aufzustellen (ein Wahlkreis besteht grundsätzlich aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt; je nach Bevölkerungszahl können Wahlkreise auch aus mehreren Landkreisen bzw. kreisfreien Städten oder jeweils Teilen davon bestehen) und sind beim Kreiswahlleiter, der seinen Sitz am Landratsamt oder der kreisfreien Stadt hat, einzureichen. Dort werden die Kreiswahlvorschläge geprüft. Der Kreiswahlausschuss entscheidet in einer öffentlichen Sitzung über die Zulassung der Vorschläge.

Die Landeslistenvorschläge sind beim Landeswahlleiter einzureichen.

Fristen

Die Wahlvorschläge sind spätestens am 69. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr einzureichen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Öffnungszeiten

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Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

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