Landkreiswahl; Durchführung

Gültigkeitsgebiet: Bayern

Kurzinfo

Der Landrat und die Kreisräte werden grundsätzlich für sechs Jahre gewählt. Je nach Landkreisgröße werden 50 bis 70 Kreisräte gewählt.

Beschreibung

Bei der Wahl der Kreisräte haben die Wähler in der Regel so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind. Dabei besteht die Möglichkeit des Kumulierens, d. h. einzelnen sich bewerbenden Personen können bis zu drei Stimmen gegeben werden. Daneben können die Wähler panaschieren, d. h. die Stimmen können auf sich bewerbende Personen verschiedener Listen verteilt werden.

Bei der Wahl des Landrats haben die Wähler eine Stimme.

Fristen

Bei der Vorbereitung und Durchführung der Landkreiswahl sind zahlreiche Fristen zu beachten.

Zu den näheren Einzelheiten fragen Sie bitte Ihr Landratsamt.

Kosten & Gebühren

Die Kosten der Landkreiswahlen tragen grundsätzlich die Landkreise.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Rechtsbehelf

Wahlanfechtung (Art. 51 GLKrWG), verwaltungsgerichtliche Klage (Art. 51a GLKrWG)

Stichwörter

  • Landrat
  • Kreistag
  • Kreisrat
  • Kreisräte
  • Wahltag
  • Landräte
  • Kommunalwahlen

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

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