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Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Sie haben Ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben und wollen dauerhaft in Ihrem Beruf in Deutschland arbeiten? Hier erhalten Sie Informationen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation.
Anerkennung einer Berufsqualifikation
Sie haben Ihre Berufsqualifikation nicht in Deutschland erworben?
Sie wollen in Deutschland langfristig und eventuell selbständig in Ihrem Beruf arbeiten?
Sie haben aber immer einen rechtlichen Anspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung. Es ist egal, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder wo Sie sich aufhalten. Auch wenn Sie nicht in Deutschland sind, können Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragen.
Anerkennungsverfahren
Für die Anerkennung überprüft die zuständige Stelle in Deutschland:
Das Verfahren der Anerkennung unterscheidet sich je nach Beruf. Für verschiedene Berufe sind deshalb verschiedene Verfahren und verschiedene Anträge nötig. Für das Verfahren sind jeweils andere Stellen zuständig.
Den Antrag für das Verfahren können Sie direkt bei der zuständigen Stelle einreichen. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle erhalten Sie auf der Website „Anerkennung in Deutschland“.
Sie können den Antrag auch bei einem einheitlichen Ansprechpartner stellen. Der einheitliche Ansprechpartner leitet Ihre Dokumente an die zuständige Stelle weiter und unterstützt Sie im Verfahren.
Hinweis: Bevor Sie einen Antrag stellen, müssen Sie Ihren Referenzberuf in Deutschland identifizieren. Im Anerkennungsverfahren wird Ihre Berufsqualifikation mit dem Referenzberuf verglichen.
Es gibt viele Beratungsangebote in Deutschland. Lassen Sie sich zum Beispiel von einer IQ-Beratungsstellen persönlich beraten, welcher Referenzberuf für Ihre Qualifikation in Frage kommt.
Alle nötigen Informationen erhalten Sie auf der Website „Anerkennung in Deutschland“. Dort finden Sie schnell und einfach Antworten in 11 Sprachen auf Ihre Fragen zur Anerkennung:
„Anerkennung in Deutschland“ ist auch deutsches Beratungszentrum (nach Artikel 57b der EU-Richtlinie 2005/36/EG). Das heißt: Bürgerinnen und Bürgerinnen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz werden bei Bedarf individuell bei Fragen zur Anerkennung beraten.
Diese Unterstützungsdienste unterstützen Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte und Wahrnehmung Ihrer Pflichten im europäischen Binnenmarkt.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.
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