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Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenAls ausländische Mission, berufskonsularische Vertretung oder als deren Mitglied müssen Sie eine Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung abgeben, wenn sie ein Fahrzeug in einem anderen EU-Land erwerben, es nach Deutschland einführen und dort zulassen.
Wenn Sie ein neues Fahrzeug in einem anderen EU-Land erworben haben und dieses in Deutschland zulassen wollen, müssen Sie
beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) immer eine Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung abgeben.
Sie müssen für jedes neu gekaufte Fahrzeug eine eigene Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung abgeben.
Das BZSt entscheidet anhand der Gegenseitigkeitsvereinbarung mit Ihrem Herkunftsland, ob für den Erwerb des neuen Fahrzeuges Umsatzsteuer zu entrichten ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbes dieses Fahrzeuges befreit werden.
Falls Sie nicht befreit werden können, beträgt die Umsatzsteuer 19 Prozent des Kaufwertes. Das BZSt setzt dann die Steuer fest.
Von der Umsatzsteuer betroffen sind:
Ein Fahrzeug gilt als neu, wenn das
Sie können die Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung in Papierform oder online abgeben.
Wenn Sie den Antrag schriftlich abgeben:
Wenn Sie den Antrag online abgeben:
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.
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