Fahrlehrerlaubnis; Beantragung

Gültigkeitsgebiet: Bayern

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Kurzinfo

Wenn Sie als Fahrlehrer Fahrschüler ausbilden wollen, dann benötigen Sie hierfür eine Fahrlehrerlaubnis.

Beschreibung

Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen, bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt.

Der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnisklasse BE erhält zunächst eine Anwärterbefugnis. Nach Ausbildung und Ablegung einer Prüfung wird die Fahrlehrerlaubnis erteilt.

Von der Fahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses mit dem Inhaber oder der Inhaberin einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden.

Verfahrensablauf

Die Fahrlehrerausbildung ist eine “Stufen-Ausbildung”. In der Grundstufe wird zunächst die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE erworben. Hierfür ist ein zweiphasiges Antragsverfahren erforderlich. Darauf aufbauend können die Fahrlehrerlaubnisse der Klassen A, CE und DE erworben werden.

Zur Erlangung der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE ist zunächst eine Anwärterbefugnis zu beantragen, wenn die fahrpraktische Prüfung und die Fachkundeprüfung jeweils mit Erfolg abgelegt wurden.

  • Damit der Fahrlehreranwärter in der Ausbildungsfahrschule die in der amtlich anerkannten Ausbildungsstätte frisch erworbenen Kenntnisse auch anwenden kann, wird ihm zum Zwecke der weiteren Ausbildung und Prüfung (Lehrproben) eine Anwärterbefugnis mit beschränkten Ausbildungsrechten durch die Aushändigung oder Zustellung des Anwärterscheins erteilt.
  • Im Rahmen des Antrags sind im Wesentlichen die o.g. Unterlagen mit Ausnahme der Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule vorzulegen.
  • Die Anwärterbefugnis erlischt entweder mit Erteilung der Fahrlehrerlaubnis oder nach dreimaliger erfolgloser Lehrprobe im theoretischen oder im fahrpraktischen Unterricht oder nach Ablauf von 2 Jahren ab Erteilung.

Nach Abschluss der Ausbildung zum Fahrlehrer und dem erfolgreichen Bestehen der Fahrlehrerprüfungen erhält die Bewerberin oder der Bewerber – bei Vorliegen der Voraussetzungen – auf Antrag eine unbefristete Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE. Die Fahrlehrerlaubnis wird durch Aushändigung oder Zustellung des Fahrlehrerscheins erteilt.

  • Den Antrag müssen Sie bei für Ihren Wohnort zuständigen Kreisverwaltungsbehörde schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, über das Online-Verfahren stellen (siehe unter "Online-Verfahren").
  • Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen müssen zusammen mit dem Antrag übermittelt werden.

Fristen

Die Fahrlehrerlaubnis sollte unmittelbar nach Bestehen der Fahrlehrerprüfung beantragt werden. Ohne den Fahrlehrerschein dürfen keine Fahrschülerinnen oder Fahrschüler ausgebildet werden.

Kosten & Gebühren

Für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis entstehen Gebühren in Höhe von 40,90 EUR.

Hinzu kommen neben den Kosten der Fahrlehrerausbildung Gebühren für

  • die Einholung einer Auskunft aus dem Fahreignungsregister (3,30 EUR),
  • die Ausstellung des Führungszeugnisses (zu bezahlen bei der Gemeinde des Wohnsitzes) sowie
  • die Gebühren für die Prüfungen im Rahmen der Fahrlehrerausbildung.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

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08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

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