Apotheker/Apothekerin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in Deutschland

Gültigkeitsgebiet: Bayern

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Kurzinfo

Sie können eine Approbation beantragen, wenn Sie die pharmazeutische Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben und in Bayern den Apothekerberuf ausüben wollen.

Beschreibung

Wer nach einem Studium der Pharmazie in Deutschland als Apotheker arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation. 

Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Pharmaziestudiums können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Apothekerin oder Apotheker stellen. Mit dieser Approbation dürfen Sie den Beruf als Apothekerin oder Apotheker in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Sie erhalten die Approbation unbefristet. Sie ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

Die Approbation kann Ihnen entzogen werden, wenn Sie für die Ausübung des Apothekerberufs nicht mehr zuverlässig sind. Darunter kann u.a. fallen, dass Sie gegen berufsrechtliche Vorschriften verstoßen oder eine Straftat begehen. Die Approbation kann ferner entzogen werden, wenn Sie für die Ausübung des Apothekerberufs relevante gesundheitliche Probleme haben.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Approbation mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde einreichen.

Fristen

Der Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden.

Kosten & Gebühren

Für die Approbation ist eine Gebühr in Höhe von 200 EUR bei einer Ausbildung in Deutschland zu bezahlen. 

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

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Donnerstag

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