Zahnarzt/Zahnärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in Deutschland

Gültigkeitsgebiet: Bayern

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Kurzinfo

Zahnärztinnen und Zahnärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die zahnärztliche Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben und in Bayern zahnärztlich tätig werden wollen.

Beschreibung

Wer nach einem Studium der Zahnmedizin in Deutschland als Zahnarzt oder Zahnärztin arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation.

Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Studiums können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Zahnarzt oder Zahnärztin stellen. Mit dieser Approbation dürfen Sie den Beruf als Zahnarzt oder Zahnärztin in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Sie erhalten die Approbation unbefristet. Sie ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

Die Approbation kann Ihnen entzogen werden, wenn Sie für die Ausübung des Berufs nicht mehr zuverlässig sind. Darunter kann u.a. fallen, dass Sie gegen berufsrechtliche Vorschriften verstoßen oder eine Straftat begehen. Die Approbation kann ferner entzogen werden, wenn Sie für die Ausübung des Zahnarztberufs relevante gesundheitliche Probleme haben.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Approbation mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde einreichen.

Fristen

Der Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden.

Kosten & Gebühren

Für die Approbation ist eine Gebühr in Höhe von 200 EUR zu bezahlen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Stichwörter

  • Berufszulassungsverfahren

Öffnungszeiten

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