Lehramt an öffentlichen Schulen; Beantragung der Anerkennung einer Lehrerqualifikation aus einem anderen Bundesland

Gültigkeitsgebiet: Bayern

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Kurzinfo

Wenn Sie in einem anderen Land in der Bundesrepublik Deutschland lehramtsbezogene Hochschulprüfungen abgelegt bzw. eine Lehramtsbefähigung erworben haben, können Sie die Anerkennung Ihrer Qualifikationsnachweise beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie in einem anderen Land in der Bundesrepublik Deutschland lehramtsbezogene Hochschulprüfungen (Erste Staatsprüfung bzw. Master of Education) abgelegt bzw. eine Lehramtsbefähigung erworben haben und eine Aufnahme in den bayerischen Vorbereitungsdienst bzw. die Einstellung in den staatlichen Schuldienst anstreben, überprüft das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus Ihre Qualifikationsnachweise.

Die Befähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen wird durch das Bestehen der Ersten Lehramtsprüfung und der Zweiten Staatsprüfung für dieses Lehramt erworben.

Verfahrensablauf

Die Antragstellung ist auf dem Postweg oder elektronisch an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus möglich.

Wenn Sie den Antrag auf dem Postweg stellen möchten, senden Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen in der angegebenen Form bitte an das Staatsministerium.

Wenn Sie den Antrag elektronisch stellen möchten, verwenden Sie bitte das Online-Verfahren und laden die Dokumente hoch.

Das Staatsministerium prüft den Antrag und stellt fest, ob die in einem Land in der Bundesrepublik Deutschland erworbene Lehramtsprüfung der bayerischen Ersten Lehramtsprüfung gleichwertig ist bzw. ob die in einem Land in der Bundesrepublik Deutschland erworbene Befähigung der Befähigung für ein Lehramt im Sinn des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG) entspricht.

Fristen

keine

Kosten & Gebühren

keine

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Rechtsbehelf

Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage

Stichwörter

  • Lehramtsausbildungen
  • Lehramtsprüfung
  • Lehramtsbefähigungen

Öffnungszeiten

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