Unterhaltsvorschuss; Beantragung

Gültigkeitsgebiet: Bayern

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Kurzinfo

Sie können Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn Sie alleinerziehend sind und der unterhaltspflichtige Elternteil für das Kind keinen, unregelmäßig oder zu wenig Unterhalt bezahlt.

Beschreibung

Ihr Kind erhält Unterhaltsvorschuss, wenn der Unterhalt für das Kind vom anderen Elternteil nicht, niedriger als der Unterhaltsvorschussbetrag oder unregelmäßig gezahlt wird und wenn Sie das Kind in Ihrem Haushalt überwiegend ohne den anderen Elternteil erziehen. Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei in Ihrem Haushalt sein. Sie haben nicht (erneut) geheiratet. 
Die Leistung kommt auch in Betracht, wenn der andere Elternteil verstorben ist.

Sie müssen einen Antrag stellen. Wenn die Bezugsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt seit dem 1. Januar 2025 monatlich maximal:

  • für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 227 Euro,
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 299 Euro,
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 394 Euro.

Zusammen mit dem Kindergeld (seit 1.1.2026: 259 €/Monat) deckt die Leistung den Mindestunterhalt des Kindes.

Gegenüber dem anderen Elternteil fordert der Freistaat Bayern Unterhalt in Höhe des Vorschusses zurück, sofern die unterhaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Verfahrensablauf

  • Sie können den Unterhaltsvorschuss schriftlich bei dem für den Wohnort zuständigen Jugendamt beantragen. Eine elektronische Antragstellung ist möglich, wenn die Behörde ein entsprechendes Online-Verfahren bereitstellt.
  • Die zusätzlich zum Antragsformular erforderlichen Unterlagen (siehe unter "Erforderliche Unterlagen") sind vom Einzelfall abhängig.

Fristen

Der Unterhaltsvorschuss kann auch für einen Monat rückwirkend bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen zu dem Zeitpunkt schon erfüllt waren und bereits Unterhalt vom anderen Elternteil gefordert wurde. 

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Rechtsbehelf

(Fakultatives) Widerspruchsverfahren, verwaltungsgerichtliche Klage; 
wichtige Hinweise z.B. zu Fristen und Zuständigkeiten finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung in Bescheiden der Unterhaltsvorschussstellen

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 15:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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