Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister

Gültigkeitsgebiet: Bayern

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Kurzinfo

Eine Eheschließung im Ausland kann im deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.

Beschreibung

Eine Eheschließung im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Ehegatten, sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder.

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Eheschließung

Kosten & Gebühren

  • Beurkundung im Eheregister: 55,00 EUR
    Weitere Kosten können je nach Einzelfall anfallen. Das zuständige Standesamt berät Sie gerne.
  • Eheurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: 12,00 EUR
 Beurkundung im Eheregister: 55,00 EUR zuzüglich 30,00 EUR je Ehegatten, für den ausländisches Recht zu beachten ist  Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen durch das Standesamt: 40,00 EUR  Eheurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: 12,00 EUR  Falls ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand erforderlich ist, kann die Gebühr bis zum doppelten Betrag erhöht werden. Hinzu kommen evtl. Aufwendungen für Portogebühren, notwendige Registereinsichten usw.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Stichwörter

  • Ehe
  • Heirat
  • Vermählung
  • Eheschließung
  • Hochzeit
  • heiraten im Ausland
  • Trauung

Öffnungszeiten

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08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

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