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Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie nach ärztlicher Feststellung nicht auf natürlichem Weg schwanger werden können und eine künstliche Befruchtung geeignet ist, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten.
Vor Behandlungsbeginn müssen Sie der Krankenkasse einen ärztlich erstellten Behandlungsplan zur Genehmigung vorlegen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 50 Prozent der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten der Maßnahmen.
Behandlungen am Körper des Mannes übernimmt die Krankenkasse des Mannes, Behandlungen am Körper der Frau übernimmt die Krankenkasse der Frau.
Zentrale Voraussetzungen sind:
Über die verschiedenen Methoden der künstlichen Befruchtung kann Sie Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin beraten.
Häufig sind mehrere Versuche einer künstlichen Befruchtung nötig, damit Sie schwanger werden. Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung dürfen nur so lange zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden, wenn hinreichende Aussicht besteht, dass durch die gewählte Behandlungsmethode eine Schwangerschaft herbeigeführt wird. Näheres legt der Gemeinsame Bundesausschuss in seinen Richtlinien über künstliche Befruchtung fest. Danach besteht eine hinreichende Erfolgsaussicht für die jeweiligen Behandlungsmaßnahmen dann nicht mehr, wenn sie
vollständig durchgeführt wurden, ohne dass eine klinisch nachgewiesene Schwangerschaft eingetreten ist.
Im Normalfall ist der Verfahrensablauf wie folgt:
Sie müssen den Antrag vor der künstlichen Befruchtung beziehungsweise vor der Kryokonservierung Ihrer Spermien oder Ihrer Eizellen stellen.
Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.
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